Neben einem attraktiven Grund-Entgelt erhalten die Sozialstifter*innen zwei verbindliche Sonderzahlungen im Jahr – jeweils im Sommer und zum Jahresende. Ist das Jahr gut gelaufen, wird ein Teil des Überschusses an die Mitarbeiter*innen ausgezahlt und die zusätzliche Altersvorsorge durch einen Zuschuss gefördert. Für Schicht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Nachtdienste, das Arbeiten im geronto-psychiatrischen Bereich und in der …