Transparenz


Selbstverpflichtung der Sozialstiftung Köpenick im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Informationen über Transparency Deutschland entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Die Sozialstiftung Köpenick erfüllt selbstverständlich die gesetzlichen Anforderungen. Unter anderem ist sie im Stiftungsregister, im Bundes-Transparenzregister sowie in der Transparenzdatenbank des Landes Berlins registriert und informiert über diese Wege regelmäßig.

Zudem fühlt sie sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet und stellt deshalb auf ihrer Homepage regelmäßig Informationen zu zentralen Grundlagen der Stiftung zur Verfügung, z.B. die Satzung, den Jahresbericht, den Jahresabschluss und die Mittelverwendung.

Name Anschrift

  • Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Sozialstiftung Köpenick:
    zum Impressum
    Gründungsjahr: 1997
    Ansprechpartner*innen: Nora Freitag, Ronald Jahnke
  • Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation:
    zur Satzung der Stiftung
    allgemeine Angaben zu den Zielen:
    zum Leitbild der Stiftung
  • Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
    Organe der Stiftung
  • Personalstruktur
    Den Nachweis der Personalstruktur finden Sie im Testatsexemplar des letzten Jahresabschlusses 2023
  • Angaben zur Mittelherkunft
    Den Nachweis der Mittelherkunft finden Sie im Testatsexemplar des letzten Jahresabschlusses 2023
  • Angaben zur Mittelverwendung
    Den Nachweis der Mittelverwendung finden Sie im Testatsexemplar des letzten Jahresabschlusses 2023

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Die Sozialstiftung Köpenick ist Mitglied im:










Juristische Personen

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen werden die Entgeltvereinbarungen nach SGBXI zwischen den Verbänden der Pflegekassen sowie dem Land Berlin und der Stiftung abgeschlossen. Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt mit den Pflegebedürftigen und den zuständigen örtlichen Kostenträgern, wobei die abgerechneten Leistungen gegenüber dem Bezirksamt Treptow-Köpenick sowie der AOK Nordost Pflegekasse mehr als 10% der Jahreseinnahmen betragen.

Im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden die Entgeltvereinbarungen nach SGB IX zwischen dem Land Berlin und der Stiftung abgeschlossen. Die erbrachten Leistungen werden gegenüber den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern sowie den Bewohner*innen abgerechnet, wobei die abgerechneten Leistungen gegenüber dem Bezirksamt Treptow-Köpenick mehr als 10% der Gesamterlöse betragen.

Weitere Erträge und Zuwendungen finden Sie im Testatsexemplar des letzten Jahresabschlusses.

Großspenden von Privatpersonen haben wir nicht erhalten.

Initiative transparente Zivilgesellschaft