Die Sorge um die Gesundheit, insbesondere der Pflegebedürftigen im kommenden Herbst und Winter, hat die Regierung zu neuen Regelungen veranlasst. Diese wurden im Infektionsschutzgesetz für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 angepasst.
Besucherinnen und Besucher haben zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
Besuchende können nur Zutritt zu unseren Pflegeeinrichtungen erhalten, wenn sie:
- einen POC-Antigen-Schnelltests mit negativem Testergebnis vom gleichen Tag oder
- einen PCR-Test mit negativem Testergebnis, bei dem die Testung höchstens 24 Stunden zurückliegt
vorlegen.
Ab dem 20. Februar 2023 bietet das Seniorenzentrum Testmöglichkeiten für die Besucher*innen zu folgenden Zeiten an:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 10:00 Uhr und
- Dienstag und Freitag, jeweils von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Wir bitten Sie ausdrücklich um Verständnis, dass wir aufgrund der an uns gesetzten Anforderungen alles dafür tun, die als notwendig deklarierten und angesehenen Hygiene- und Organisationsmaßnahmen umzusetzen. Bei Nichteinhaltung werden wir konsequent unser Hausrecht wahrnehmen. Wir gehen aber davon aus, dass dies nicht erforderlich ist.
Download: aktuelle Besuchsregelungen Werlseestraße